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Ausbildungen GesundheitspraktikerIn

Ausbildungen GesundheitspraktikerIn

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Gesundheitspraktiker
Gesundheitspraktiker werden
|  Berufsordnung
Satzung
Berufsordnung


für die durch den BfG/DGAM anerkannten Gesundheitspraktiker/innen

Für die folgende Berufsordnung haben sich PraktikerInnen mit unterschiedlichen Methoden und Arbeitsschwerpunkten zusammengeschlossen und gemeinsam Rahmenbedingungen und Verbindlichkeiten ihrer Arbeit festgelegt.

Die Berufsordnung ist Ergebnis einer 10 jährigen Praxisentwicklung. Eine erste Berufsordnung leitete seit August 2002 die Arbeit des Verbandes. Die vorliegende Fassung berücksichtigt die Erfahrungen der vergangenen Jahre und die veränderten juristischen und sozioökonomischen Bedingungen für die Praxis.  

  • Die Berufsordnung ist die verbindliche Grundlage für die Anerkennung von Praktiker/innen durch den Verband.
  •  
  • Die Berufsordnung wendet sich auch an die interessierte Öffentlichkeit und insbesondere an Institutionen und Behörden, um angesichts der unüberschaubaren Vielzahl von Methoden und Angeboten einen Beitrag für mehr Sicherheit und Orientierung zu bieten.   

DGAM Servicebüro

 Großer Garten 4, 30938 Burgwedel

 1. Allgemeine Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung

 Die Aufgabe der Gesundheitspraktiker/innen ist, Menschen in ihrer individuellen Gesundheitskompetenz zu fördern.  

  • Gesundheitskompetenz wird durch drei Fähigkeitsbereiche definiert : 
    • 1. Genuss und Glück in relativer Unabhängigkeit von materiellen und körperlichen Voraussetzungen empfinden zu können 
    • 2. Selbstbewusstsein und Selbstverwirklichung in der dynamischen Balance von persönlichen Begabungen und realistische Möglichkeiten zu entwickeln 
    • 3. Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit, für soziale Gerechtigkeit und ökologische Fließgleichgewichte übernehmen zu können. 
  • Wissenschaftliche Grundlage für den ersten Fähigkeitsbereich sind unter anderem die neurobiologischen Forschungsergebnisse zur Bedeutung der Genuss- und Glückserfahrung für die psychische und körperliche Gesundheit. Ferner die Nachweise über die gesundheitsfördernde Bedeutung aktiver Entspannung.
  • Wissenschaftliche Grundlage für den zweiten Fähigkeitsbereich sind die Forschungsergebnisse der Lern- und Entwicklungspsychologie, die Selbstverwirklichung im Rahmen der bewusst erlebten Möglichkeiten als Schlüsselerfahrung für psychosoziale Gesundheit belegen
  • Der dritte Fähigkeitsbereich ergibt sich aus den beiden anderen und sollte auf diesen aufbauen.
  •   Gesundheitspraktiker/innen sind in folgenden Arbeitsbereichen tätig 

 Sie bieten Einzel- und Gruppenarbeit zur Entspannung, zur allgemeinen Stärkung und Vitalisierung, zum Wohlfühlen, zu Wellness und zu bewusstem Sinnenerleben an.

    • § Sie arbeiten hierbei mit manuellen Methoden (z.B. Entspannungs-Massagen) , mit energetischen Methoden (z.B. energetische Balance-Techniken), mit übenden Verfahren (z.B. mentale und körperliche Lernsysteme) und mit Unterstützung entspannender und belebender Mittel (z.B. Öle, Farbkarten, Düfte) und Geräte.  
  • Sie leiten Kurse und Einzelarbeit zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbsterfahrung
    • § sie wenden hierbei Methoden an, die geeignet sind, festgefahrene Muster im Denken, Fühlen und Erleben in Bewegung zu bringen und neue Erfahrungen schrittweise in Verbindung mit dem Gefühl von Sicherheit zu gewinnen (zum Beispiel: körperliche Übungen, besondere Entspannungsformen, Phantasiearbeit, intensivierende Sinneserlebnisse, Meditative Arbeit u.a.m.)  
  • Sie unterrichten die Selbstanwendung von Methoden der Entspannung und Körperlich/geistigen Entwicklung in die Theorie und Praxis
    • § dies können Methoden aus allen Bereichen der Gesundheitsarbeit, der Volksheilkunde, des gesundheitsförderndes Sportes, des Wellness usw. sein.
  •    Sie beraten bei allgemeinen und speziellen Lebensproblemen insoweit Themen der Ge  
       sundheit (im Sinne der oben genannten Sichtweise) betroffen sind
    • § Sie wenden hierbei Methoden der beratenden, klientenorientierten Gesprächsführung an. 
  • 2. Aufgaben und Tätigkeitsbeschreibung anhand der Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu anderen Berufen

Die Unterschiede zu Heilpraktiker/innen, Geistheiler/innen und anderen Heilberufen

  In den Heilberufen ist der Anlass der Arbeitsbeziehung Leiden, Krankheit, Schmerzen oder das Interesse an Vorsorge. Bei Gesundheitspraktiker/innen sind Anlässe der Arbeitsbeziehung der Wunsch nach Entspannung und Vitalität oder nach Selbsterfahrung und Bildung.

 In den Heilberufen ist die Diagnose der Ursachen notwendiger Bestandteil der Praxis. Gesundheitspraktiker/innen erfragen oder untersuchen die Interessen, die Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie erstellen keine ursächlichen Diagnosen.

 In den Heilberufen gibt es die Rolle der Patienten/innen und der Behandler/innen. Gesundheitspraktiker/innen bieten ihre Arbeit Kunden/innen, Klienten/innen oder ggf. Schüler/innen bzw. (Kurs-)Teilnehmer/innen an.

 In den Heilberufen wird behandelt und die Behandlung ist abgeschlossen, wenn Heilung oder ein mögliches linderndes Ziel erreicht ist. Gesundheitspraktiker/innen wenden Methoden oder Techniken an. Sie bieten grundsätzlich Arbeits- und Erlebniseinheiten an, die jederzeit auf Wunsch der Kunden beendet werden können.

 Im Rahmen der Geistheilung, die lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch ohne HP Zulassung erlaubnisfrei möglich ist, liegt der Sinn der rituellen oder seelsorgerischen bzw. spirituellen Handlung im Behandeln oder im Stärken von Selbstheilungskräften. Wenn Gesundheitspraktiker/innen spirituell arbeiten liegt der Sinn ihrer Arbeit im Stärken der allgemein vitalisierenden Kräfte oder in einer bewusstseinserweiternden Arbeit.

Beziehungen zu ähnlichen Tätigkeitsbereichen

 Gesundheits-, Lebens-, Stil-, Ernährungs-, Energie-. ....Berater/innen
und psychologische Berater/innen

Beratung kann in den verschiedenen Formen und zu unterschiedlichen Themen zur Arbeit von Gesundheitspraktiker/innen gehören. Gesundheitspraktiker/innen unterscheiden hierbei deutlich zwischen informativer Beratung und klientenorientierter Gesprächsführung im Sinne des Erarbeitens eines Themas oder der angeleiteten Selbsterfahrung (die keine Beratung mehr darstellt, sondern eine pädagogische Arbeitsbeziehung voraussetzt).

 Gesundheitspädagogen/innen - Gesundheitsanimation

  • In der Regel werden hier einzelne, meist medizinisch ausgerichtete Vorsorgemethoden oder Rehabilitationshilfen unterrichtet. Dies kann ein Aspekt der Arbeit von Gesundheitspraktiker/innen sein, speziell wenn entsprechende Ausbildungen vorliegen. Insgesamt ist das Arbeitsspektrum der Gesundheitspraktiker/innen jedoch breiter angelegt und das erfahrende Lernen hat Vorrang vor einem direkten Vorsorge- und Rehabilitationseffekt.
  • Trainer/n oder Lehrer/in für Entspannung, Wellness, Fitness, Balance, mentale Kompetenz usw.

Diese Berufe betonen Einzelaspekte (Entspannung, Wellness usw.). Gesundheitspraktiker/innen nehmen in Anspruch, die Einzelaspekte in Bezug auf eine gesundheitliche Zielsetzung umzusetzen. Wobei, wie oben erläutert, Gesundheit als eine eigenständige individuelle Fähigkeit angesehen wird, die gesundheitspraktisch unterrichtet werden kann.  

Beziehungen zu besonderen Methoden

  • Einzelmethoden zur Körpererfahrung, Spiritualität, Naturerfahrung, Selbstheilung u.a.m. (z.B. posturale Integration, Rebirthing, Schamanistische Arbeit und andere kulturell-rituelle Verfahren)
  • Insoweit diese Methodenanwendungen primär Problem- oder konfliktaufdeckende und kathartische Arbeitsformen verwenden, die den entsprechenden Theorie- und Erklärungsmodellen folgen, gehören sie in den Bereich der (psychotherapeutischen) Heilpraxis. Gesundheitspraktiker/innen können Elemente und Einzeltechniken aus den verschiedenen Methoden benutzen, um Anregungen für Selbsterfahrung und Persönlichkeitsbildung zu strukturieren. Jede Methoden- oder Technikanwendung wird bei Gesundheitspraktiker/innen immer den Charakter von Anregung und offener, spielerischer Erfahrung haben. Ein Beenden der Erfahrung ist jederzeit ohne Probleme (körperlicher oder psychologischer Art) möglich.
  • spirituelle Pädagogik; spirituelle Lehrer/in;
  • Diese Berufsrichtungen stellen einzelne Erfahrungsformen und Systeme aus dem religiösen und spirituell-psychologischem Bereich in den Mittelpunkt der Arbeit. Gesundheitspraktiker/innen werden spirituelle Erfahrungen und religiöse Themen und Lebens-Sinnfragen immer fördern, da Sinnerfahrung und Glaubensverankerung wesentliche Grundlage von Gesundheit und Gesundheitskompetenz sind. Sie bieten ihren Teilnehmer/innen die Möglichkeit, verschiedene spirituelle und religiöse Dimensionen und Systeme kennen zulernen. Die Offenheit der Arbeit ist für Gesundheitspraktiker/innen unter diesem Aspekt von besonderer Bedeutung. Der Verband wird Kriterien entwickeln und anwenden, um manipulative, suggestiv-religiöse Methoden zu erkennen und kritisch mit ihnen umzugehen.
  • Kinesiologe/in; Shiatsupraktiker/in; Aquabalance-praktiker usw.
  • In diesen Berufen, die überwiegend auch von eigenen Berufsverbänden getragen werden, bilden die entsprechenden Methoden als Unterrichtsgegenstand oder als Behandlungsmedium den tragenden Kern der Arbeit. Sind die Methoden Teil einer Behandlung und wird entsprechend mit diagnostischen Verfahren gearbeitet, so gehören sie in den Bereich der Heilberufe. Für Gesundheitspraktiker/innen können viele Methoden Medien der Arbeit sein. Der Berufsverband spricht für einzelne Methoden Anerkennungen aus. Beispielsweise Aqua-Balance Gesundheitspraktiker/in; Kinesiologische Gesundheitspraktiker/in; Shendo-Shiatsu Gesundheitspraktiker/in usw.. Dieser Anerkennung liegt immer eine besondere Ausbildungsordnung zugrunde, in der die gesundheitspraktische Anwendung der genannten Methoden im Bereich der Entspannung/Vitalisierung und/oder dem der Persönlichkeitsbildung festgelegt und beschrieben wird.  

3. Die Arbeitsformen 

Gesundheitspraktiker/innen sind überwiegend freiberuflich tätig. Die Freiberuflichkeit ergibt sich aus der pädagogischen Grundlage des Berufes. Gesundheitspraktiker/innen bieten geistige und praktisch-pädagogische Dienstleistungen an.

Auch Anstellungen bei Ärzten, Heilpraktikern, in Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens sind möglich. 

Sie arbeiten

 in der eigenen Praxis

 in der Gesundheitsvorsorge und -beratung, - als Kursleiter/innen und Referenten/innen

 in Kooperationsgemeinschaften mit Ärzten, Heilpraktikern, Reha-Einrichtungen usw.

 in der Weiterbildung bei Vereinen und Bildungsträgern- in pädagogischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern- in der Kunst, im Sport und vor allem im Freizeitbereich.  

Gesundheitspraktiker/innen bieten in der Regel Einzel- und Gruppenarbeit an.   

4. Berufsanforderungen und Berufspflichten

4. 1. Allgemeine Praxisanforderungen

 Gesundheitspraktiker/innen verpflichten sich, ihr Können und Wissen in den Dienst der Gesundheitskompetenzen ihrer Klienten/innen und Teilnehmer/innen zu stellen.

 Sie sind verpflichtet ihre Fähigkeiten und Methoden beständig daraufhin zu überprüfen und zu verändern, dass sie ein Maximum an Eigenaktivität der Klienten/innen ermöglichen.

 Gesundheitspraktiker/innen akzeptieren Zweifel und Widerstände der Klienten/innen. Grundsätzlich arbeiten sie nicht mit oder gar gegen Widerstände und Zweifel. Gesundheitspraxis arbeitet nicht mit konfliktaufdeckenden oder konfliktprovozierenden Methoden.

 Tauchen Hinweise auf Krankheiten körperlicher oder psychologischer Art auf, so wird grundsätzlich auf die Behandlung durch heilkundige Fachleute verwiesen.

 Gesundheitspraktiker/innen sind verpflichtet, sich über mögliche Gefährdungen und Nebenwirkungen ihrer Methoden zu informieren und hierüber ihre Klienten/innen aufzuklären.

 Der/die Gesundheitspraktiker/in unterliegt der Schweigepflicht.  

Der allgemeine Ablauf der Arbeit folgt folgenden Grundsätzen:

Die Zusammenarbeit zwischen Klient/in und GP erfolgt schrittweise, in einzelnen Arbeitseinheiten (Lernsequenzen). Arbeitsverträge über mehr als ca. 10 Einzelstunden oder 10 Kurstage sind zu unterlassen bzw. in kleinere Vertragsphasen aufzuteilen.

zu Beginn einer Arbeitssequenz werden Fragen oder Themen formuliert und es werden die Wege bzw. konkreten Formen beschrieben, mit denen diese Themen erkundet werden sollen. Ferner wird festgelegt bzw. besprochen: Die Eigenverantwortung der Klienten/innen, die finanzielle Regelung, Dauer, Bedingungen der Beendigung der Zusammenarbeit, Klarstellung der Erfahrungsarbeit im Unterschied zur Heilarbeit, Hinweis auf mögliche Gefährdungen.

Nach jeder Erfahrungssequenz besteht die Möglichkeit des Gespräches.  

Entgelte für Leistungen

Gesundheitspraktiker/innen erhalten für Ihre Leistungen ein Honorar von Klienten/innen und ggf. Kostenersatz für Sachaufwendungen. Das Honorar ist grundsätzlich nach einer Sitzung, Anwendung oder Gruppenarbeit zu erheben. Vorauszahlungen in der Einzelarbeit sind untersagt. In der Gruppenarbeit ist Anzahlung aus finanzpraktischen Gründen erlaubt. Allerdings ist auf die prinzipielle Rücktrittsmöglichkeit hinzuweisen. Rücktrittsgebühren dürfen ausschließlich die Sachkosten (z.B. für Tagungshäuser usw.) betreffen.

Die Höhe der Honorare sollte dem Zeit- und Leistungsumfang angemessen sein. Der BfG erarbeitet für bestimmte Leistungen differenzierte Rahmenempfehlungen.

4.2. Werbung, Auftreten in der Öffentlichkeit und Kooperation 

Berufstitel:

  • Der vom Verband vergebene, urkundlich bestätigte Berufstitel lautet: Gesundheitspraktiker/in (BfG).
  • Dieser Titel besagt, dass der/die Praktiker/in eine vom Verband anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat und den Richtlinien dieser Berufsordnung verpflichtet ist. Der/die Praktiker/in hat die Kompetenz, mit verschiedenen Einzelmethoden gesundheitspraktisch zu arbeiten.
  •  In Kooperation mit Ausbildungsinstituten werden ebenfalls urkundlich bestätigt
  • (Name der Methode) und Gesundheitspraktiker/in BfG.
  • Dieser Titel besagt, dass die Praktiker/innen im Schwerpunkt mit der benannten Methode gesundheitspraktisch arbeiten. Die Methodenausbildung umfasste eine gesundheitspraktische Spezialisierung bzw. Erweiterung. Die Praktiker/innen sind der Berufsordnung der Gesundheitspraktiker/innen verpflichtet. 
  • In Kooperation mit Ausbildungsinstituten wird bei Bedarf zertifiziert:
  • Name der Methode-Praktiker/in (anerkannt durch den BfG).
  • Dieser Titel besagt, dass die Methodenausbildung die vom Verband enthaltenen gesundheitspraktischen Aspekte enthält und dass die Absolventen/innen in den rechtlichen und praktischen Grundlagen der Gesundheitspraxis unterrichtet wurden. Die Praktiker/innen sind in der Regel nicht der Berufsordnung des BfG verpflichtet, sondern denen ihrer Methodik.
  •  Werbung

Gesundheitspraktiker/innen (BfG) sind verpflichtet in ihrer Werbung, Klienteninformationen und sonstigen berufsbezogenen Veröffentlichungen folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • a) Es ist eine allgemein (oder den angesprochenen Gruppen entsprechende) verständliche Sprache zu verwenden. Dies gilt auch für die Informationen zur Technik bzw. Methode.
  • b) Es muss zwischen unterschiedlichen Zielen differenziert werden, insbesondere zwischen Entspannung/Vitalität und Bildung/Selbsterfahrung
  • c) Die Art der Arbeit ist genau anzugeben (z.B. Gruppenarbeit; Übungen; Anwendungen u.a.)
  • d) Die Angebote müssen der tatsächlichen Qualifikation und Ausbildung entsprechen und es dürfen keine unklaren Titel oder Ausbildungsverweise benutzt werden
  • e) Es dürfen keine Heilversprechen oder besonderen Hinweise auf Heilwirkungen zu Werbezwecken verwendet werden. Auch der Hinweis auf Selbstheilungskräfte ist zu unterlassen. Gleichzeitiges werben für heilende Tätigkeit, auch für Geistheilung und Gesundheitspraktischer Arbeit ist zu unterlassen
  • f) In Klienteninformationen sind u.a. verbindlich aufzuführen: Hinweise auf allgemeine oder (falls notwendig) spezielle Gefährdungen und Nebenwirkungen; die genauen Kosten einschließlich ggf. von Zusatz oder Folgekosten; die Rücktrittsbedingungen (siehe unten); die Wirkungsweise oder Funktionsweise der angewendeten Methoden; Erläuterung der Rücktrittsbedingungen und der Möglichkeit des Beendens der Zusammenarbeit 

Im Rahmen der Aus- und Weiterbildungen der vom BfG anerkannten Bildungsträger werden Zertifikate mit genauen Ausbildungsinhalten mit folgenden Schwerpunkten vergeben:

  • Gesundheitspraktiker/in
    • für Entspannung und Vitalität
    • für Persönlichkeitsbildung und Selbsterfahrung
    • für meditative Persönlichkeitsbildung
  • Andere Kombinationen und das Verwenden sinnverwandter Begriffe sind möglich.  

Interne und externe Kooperation

Gesundheitspraktiker/innen können mit allen Berufen zusammenarbeiten.

Hierbei bleibt ihre Eigenverantwortung für die gesundheitspraktische Arbeit unberührt. 

Gesundheitspraktiker/innen üben untereinander und auch gegenüber Mitglieder anderer Berufsgruppen eine von Respekt und Sachlichkeit getragene Kritik. Konflikte, die aus internen Uneinigkeit und aus Nachrede entstehen werden vorrangig innerhalb des Verbandes mit Hilfe qualifizierter Mediatoren/innen gelöst. 

4.3 . Qualifikationsanforderungen 

Gesundheitspraktiker/innen haben in der Regel eine Berufsausbildung abgeschlossen und einige Jahre Berufserfahrung. (Tätigkeiten als Mutter/Vater usw. gelten selbstverständlich als Beruf). Ein Mindestalter von 25 Jahren sollte gegeben sein. Die Ausbildung zum/r Gesundheitspraktiker/in (BfG) erfolgt durch eine vom BfG anerkannte Ausbildungseinrichtung oder durch den Besuch anderer Ausbildungen, die geeignet sind, das unten näher erläuterte Qualifikationsprofil zu vermitteln.

Die Ausbildungen umfassen in der Regel

  • 1. Ausbildungen in den Grundlagen und in der Praxis einzelner Methoden (Techniken), die für die Anwendungsbereiche Entspannung/Vitalität und/oder Persönlichkeitsbildung/Selbsterfahrung geeignet sind
  • 2. Eine besondere gesundheitspraktische Weiterbildung, die Fähigkeiten der kommunikativen Vermittlung, klientenorientiertes Arbeiten und Gesprächsführung vermittelt
  • 3. Gegebenenfalls verschiedene Weiterbildungen zur Vertiefung  
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, im Rahmen der eigenen Aus- und Weiterbildung die in der folgenden Übersicht genannten Grundqualifikationen zu entwickeln und fortlaufend zu erweitern.
  • 1. Anerkannte Mitglieder des BfG beherrschen die

gesundheitspraktische Anwendungsfähigkeit mindestens einer Hauptmethode
in den Bereichen: - Entspannung/Vitalität und/oder Persönlichkeitsbildung und Selbsterfahrung 

 Sie kennen die wissenschaftlichen Grundlagen ihrer Schwerpunktmethoden und die entsprechenden Theorien über die funktionalen Zusammenhänge

 Sie können ihre Methoden alltagssprachlich vermitteln. Sie können erläutern, wie sie im Anwenden ihrer Methode Entspannung/Vitalität und/oder Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung unterstützen.

 Sie können erläutern, wie sie methodisch, das heißt in einzelnen konkreten Vorgehensweisen, Wissen und Fähigkeiten der Klienten/innen aufgreifen, wie sie neue Erfahrungsmöglichkeiten anregen und wie sie diese mit dem Alltag der Teilnehmer/innen verbinden.

 Hierbei können sie auch darstellen, wie sie gegebenenfalls mit Heilungserwartungen und mit vorhandenen Leiden oder Problemen umgehen.

2. Anerkannte Mitglieder des BfG haben die Kompetenz, mögliche Gefährdungen, die im Kontext ihrer Arbeit entstehen können, einzuschätzen und damit umzugehen.

 Sie können im Rahmen einer allgemeinen Kompetenz Hinweise für schwere Krankheiten oder Gefährdungen erkennen, die eine gesundheitspraktische Arbeit ausschließen und die eine vorherige oder begleitende Behandlung notwendig machen. (zum Beispiel: schwere psychische Störungen; Vermeiden ärztlicher Konsultationen aus Angst; Leichtfertigkeit mit schweren Krankheiten usw..)

 Sie sind in der Lage, besondere Gefährdungen, die bei der Anwendung ihrer Schwerpunktmethoden auftauchen können, einzuschätzen, zu erkennen und mit ihnen verantwortungsvoll umgehen.

 Sie kennen die möglichen Nebenwirkungen ihrer Methoden, können diese darstellen und mit diesen verantwortungsvoll umgehen (zum Beispiel: spezifische Gefährdungen oder auch seltene Reaktionen bei einzelnen Übungen oder Praktiken; aber auch die allgemeinen Wirkungszusammenhänge bei Entspannungsmethoden und bei sensitiven Erfahrungen)

 Sie haben den Nachweis der Fähigkeiten in 1. Hilfe erbracht (und regelmäßig aktualisiert) und sind bewusst im Umgang mit psychischen Gefährdungssituationen

3. Anerkannte Mitglieder des BfG haben Kompetenzen in der allgemeinen Lebens- und Gesundheitsberatung

 Fähigkeiten in beratender, aktivierenden und klientenorientierter Gesprächsführung

 Kompetenz zur kritischen Informationsverarbeitung

 Kenntnisse über Beratungsstellen und andere Angebote; die eine produktive Ergänzung zur eigenen Praxis darstellen.

4. Anerkannte Mitglieder des BfG bilden sich in den grundlegenden Fähigkeiten und Einstellungen kontinuierlich weiter aus, die für jede verantwortungsvolle Arbeit mit Menschen relevant sind

 Empathie und Distanzfähigkeit;

 Offenheit und Akzeptanz in Bezug auf Entscheidungen und Wege der Klienten/innen, auch wenn diese sich von der eigenen Erfahrung unterscheiden;

 Selbstkritisches umgehen Können mit Projektions- ,und Übertragungserfahrungen

 eine eigene psychische und existentielle Stabilität zu gewährleisten

 Kenntnisse der Gesetzeslage in Bezug auf: Haftung, Werbung, Steuer u.a. zu aktualisieren

 Kooperationsfähigkeit mit anderen Fachleuten

4. 4. Das System der Qualifikationssicherung 

Grundprinzipien

Das System der Qualifikationssicherung dient der Sicherheit der Klienten/innen und Teilnehmer/innen und dem persönlichen Vergewissern der Gesundheitspraktiker/innen über ihre eigenen Qualifikationsstandart

Das System besteht aus folgenden Elementen.

  • 1. Die Ausbildung, die in der Regel mit einer Prüfung zur Anerkennung als Gesundheitspraktiker/in BfG abgeschlossen wird. Die Ausbildung findet bei durch den BfG/DGAM zertifizierten Ausbildungsträgern oder anerkannten Ausbildungsdozenten/innen statt.
  • 2. Dem Einhalten folgender Verbindlichkeiten
    • a) mindestens eine Supervision oder supervidierende Weiterbildung pro Jahr (siehe Erläuterungen)
    • b) fachlich-methodische Weiterbildungen in den eigenen Schwerpunktmethoden (näheres legen die Methodenverbände bzw. die entsprechenden Kommissionen des BfG fest)
    • c) Aktualisieren der Kenntnisse in erster Hilfe mindestens alle drei Jahre
    • d) Je nach Schwerpunktmethode Aktualisieren der Kenntnisse und Fähigkeiten zu besonderen Gefährdungen, Nebenwirkungen und Praxisbesonderheiten (näheres legen die Methodenverbände bzw. die entsprechenden Kommissionen des BfG fest)
  • 3. Mindestens alle drei Jahre muss ein Praxisbericht einer Kommission des BfG vorgelegt werden. (siehe Erläuterungen)
  •  
  • Die Vorlage der Nachweise zur Weiterbildung wird in einem Zertifikat bestätigt. 
  • Erläuterung:

Sinn der Supervision ist eine kontinuierliche Reflexion der eigenen Entwicklungen in der Praxis. Ihre besondere Aufgabe ist, die Sicherheit in Bezug auf mögliche Gefährdungen zu stärken und die Entwicklungsprozesse bewusst zu fördern, die eine Qualität der gesundheitspraktischen Arbeit erhöhen

Inhalte der Supervision ist in der Regel ein Fallbericht. Thema sind die besonderen gesundheitspraktischen Aspekte (nicht die technisch-methodische Thematik)

Supervisoren/innen werden vom BfG benannt.

Der Umfang der Supervision sollte mindestens 1 ½ Stunden pro Jahr sein (eine Sitzung).

Praxisentwicklungsberatungen bei anerkannten Berater/innen sind gleichwertige Fortbildungen

Alternativ können supervidierende Weiterbildungen und Sonderseminare besucht werden. Ebenso wird die Wiederholung von Ausbildungseinheiten als Supervision anerkannt.  

Zum Praxisbericht:

Anerkannte Gesundheitspraktiker/innen sollten grundsätzlich ihre Werbung und ggf. weitere Veröffentlichungen durch den Service des Verbandes auf die gesetzlich geforderte Klarheit der Angebote und Formulierungen überprüfen lassen.

Wenn dies nicht geschieht, gehört es zu den Verbindlichkeiten, mind. alle drei Jahre aktuelle Werbung oder Veröffentlichung (Klienteninformationen, Artikel u.ä.) vorzulegen und einen kurzen Einblick in die Praxisentwicklung zu geben. Insbesondere sind ggf. die Nachweise der Weiterbildungsverbindlichkeiten vorzulegen.  

Verfahren bei Nichteinhaltung der Verbindlichkeiten

Der BfG benennt Mitglieder, in der Regel Ausbildungsdozenten/innen für die Kontrolle der Verbindlichkeiten. Diese Mitglieder sind einem besonderen Verhaltenscodex in Bezug auf Verschwiegenheit und Weitergabe von Praxisinformationen verpflichtet.

Wird durch diese Mitglieder eine fortgesetzte Verletzung der Berufsordnung festgestellt, so wird zunächst die Situation in einem Gespräch mit den Praktikern erörtert und ein Plan zur Veränderung gemeinsam erarbeitet. Der Plan enthält auch verbindliche Zeitangaben.

Bei wiederholten Verstößen schlägt die Mitgliederkommission dem Vorstand den Ausschluss des Mitgliedes vor. Der Vorstand wird dies nach einem weiteren Gespräch bzw. Regelungsversuch umsetzen. (siehe Satzung)

 

          DGAM - Großer Garten 4 - 30938 Burgwedel - Tel. 05139 278101 - eMail: info@dgam.de