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Info Aktuell - Berufstitel
Ende letzten Jahres hat der Bund Deutscher Heilpraktiker für einige Verwirrung gesorgt.
Eine Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitsämter hat wieder einmal die Berufsbezeichnung ‚Heilpraktiker für Psychotherapie’ als unzulässig eingeschätzt. Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen will sich darauf berufen und ‚im Bedarfsfall’ (so deren Anwälte in einem mail an uns, auch abmahnen.
Hierzu: Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft hat keinerlei rechtliche Wirksamkeit. Inzwischen laufen mehrere Verfahren, die darauf hinauslaufen, dass die Behörden den Praktiker/innen gar keine Anweisung bezüglich des Titels geben kann.
Außerdem hat die Psychotherapeutenkammer vor gut einem Jahr uns schriftlich mitgeteilt, dass sie den Titel ‚Heilpraktiker für Psychotherapie’ nicht abmahnen wird
Kurz und Gut: Heilpraktiker für Psychotherapie – oder Heilpraktiker nur für Psychotherapie, halten wir für sichere Berufsbezeichnungen. Die Rechtsberatung des VfP und deren Anwälte verfolgen die gleiche Position.
Februar 2009
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