Heil- oder Gesundheitspraxis - Geistheilen bedarf keiner Heilerlaubnis

 

Geistheilen bedarf keiner Heilerlaubnis

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Berufsausübung von Geistheilern besagt:

-          Das Heilpraktikergesetz darf auf das geistige Heilen nicht angewendet werden.

-          Die Behörden müssen eine andere Form der Zulassung bzw. Erlaubnis und Kontrolle finden.

 

Diese neue Formen sind nach unserem Wissensstand noch immer nicht festgelegt. Das bedeutet, man kann sich zur Zeit nur an der Argumentation des Urteils orientieren.

Sehr klar und eindeutig ist die Situation nach unserer Ansicht für all diejenigen, die

-          sich Geistheiler/innen oder spirituelle Heiler/innen oder z.B. Engel-heiler/inn usw. nennen

-          mit immer der gleichen Form heilen

-          keine Gespräche über die Leiden oder Krankheiten führen

-          keine Werbung mit Heilversprechen oder dergleichen machen

-          heilende Arbeit nicht mit anderen Angeboten vermischen

 

Diese Praktiker/innen können zum nächsten Ordnungs- oder Gewerbeamt (das ist je nach Gemeinde unterschiedlich) gehen und ein Gewerbe als Geistheiler/in oder einem ähnlichen Begriff anmelden. Es kann sinnvoll sein, daß Urteil dabei zu haben oder sich zumindest auf die ein oder andere Diskussion einzustellen.

 

Praktiker/innen, die neben der energetisch-rituellen Arbeit mittels Handauflegen, Energieverstärkung mittels Farben oder anderer Medien, beraten, auf Themen wir Blockden, emotionale Traumen, frühe Lebenserfahrungen usw. eingehen

Alle Praktiker/innen, die ihre geistige Arbeit mit anderen Praktiken verbinden

Sind durch das Urteil nicht geschützt.

Das angemeldete Gewerbe oder, wie es wohl schon vorkommt, Förderung als Ich-Ag sind übrigens keinerlei Rechtssicherheit . Verfahren mit dem Gesundheitsamt wegen Verletzung des HPG oder Abmahnungen von HP, Ärzten usw., sind trotzdem möglich. Vor allem die Gefahr von Abmahnungen halten wir für recht hoch.

 

 

 

 

In dem Text sind Hinweise enthalten, wie sich die neuen Heiler von Heilpraktikern und Ärzten zu unterscheiden haben.

-          die Beschränkung auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte

-          ein spirituelles Wirken, daß den religiösen Riten (Krankensalbung, Gebete, Segnungen) näher steht als der Medizin

-          ein sich wiederholendes Handeln ohne auf Diagnosen einzugehen.

 

Der Punkt, daß keine Diagnosen gestellt werden dürfen, wird auch vom DGH bzw. dem Reiki-Magazin genannt. Über was man dann praktisch noch mit Patienten/innen reden ‚darf’ wird sich erst auf Dauer herausstellen.