Die Prüfung erfolgt durch autorisierte Ausbildungsdozenten/innen oder im Rahmen von Kompaktausbildungen innerhalb der Kurse

Üblicherweise legen Interessenten/innen Muster ihrer Werbung und Selbstdarstellung vor, in denen sie ihre gesundheitspraktische Arbeitsweise formulieren. Eventuell erörtern sie mit den Dozenten/innen einzelne Fallbeispiele aus ihrer Praxis im Hinblick auf die Unterschiede zwischen Heil- und Gesundheitspraxis. Innerhalb von Kursen sind oft  auch Demonstrationen der Praxis sinnvoll.

Die Kriterien bei der Prüfung beziehen sich auf die rechtlich relevanten Aspekte und auf die zentralen Praxisaspekte unserer Gesundheitspraxis

A)   in der Werbung oder in Demonstrationen der Arbeit muss dargestellt werden, welche konkreten gesundheitspraktischen Ziele und Wirkungen die angewendeten Methoden haben – im Unterschied zur möglichen heilpraktischen Arbeitsweise. Die Ziele und Wirkungen müssen so formuliert werden, dass sie für die Kunden/innen, die erreicht werden sollen, verständlich und umsetzbar sind.

B)   Es muss demonstriert werden können, wie bei Fragen zu Krankheiten oder bei Heilerwartungen mit KundenInnen so umgegangen wird, dass ihre Interessen positiv aufgenommen und in gesundheitspraktische Perspektiven verändert werden.

C)    Die Schwerpunktmethode muss soweit beherrscht werden, dass

-         die Intensität und die Formen der Erfahrungen situations- und klientenbezogen gesteuert werden kann

-         dass mit problematischen Praxissituationen und Gefährdungen  sicherheits- und kundenorientiert  umgegangen werden kann

dieser Aspekt wird wesentlich in den Methodenausbildungen vermittelt und durch Stunden- bzw. Inhaltsnachweise überprüft

 

Zu allen Aspekten gibt es ausführliche Informationen und Beispiele in den Arbeitsskripten der Kurse.