Anerkennungsverfahren

Anerkennungsverfahren

Für Kooperationspartner in der Bildung

Für Gesundheitspraktiker/innen  (siehe berufsverband-gesundheitspraxis.de)

Für DGAM Dozenten/innen – bitte persönlich mit dem Leiter der DGAM Bildungsakademie This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Kontakt aufnmehmen

Für Reiki-lehrerInnen

Was bedeutet Anerkennung

Eine Anerkennung bedeutet, dass man erkennbarer wird. Anerkennung ist ein Weg, um die Unterschiede zwischen sich und Anderen deutlich zu machen. Denn wir werden nur dann erkennbar, wenn wir nicht genau so sind wie andere.

Wenn wir in der DGAM Anerkennungen aussprechen, so wollen wir damit Mitgliedern und Partnern helfen, deutlicher erkennbar zu sein.

Hierfür entwickeln wir bestimmte Kriterien, die Unterschiede deutlich werden lassen können.

Anerkannt durch die DGAM bedeutet prinzipiell, dass jemand unsere Grundstandards humanistischer Arbeit mit Menschen anerkennt und sich hierin auch kollegial überprüfen lässt.

Das Einhalten gesetzlicher Standards ist eine Selbstverständlichkeit.

Zur humanistischen Arbeitsweise gehört die Überzeugung, dass in jedem Menschen eine einmalige individuelle Selbst-Verwirklichung angelegt und möglich ist. Gesundheit ist aus humanistischer Sicht, sich in selbstbewusster Interaktion mit der Umwelt zu verwirklichen. Alle Praxis hat Entwicklung zu Sinn und Bewusstsein zu fördern.,

 

 

 

Kriterien für Aus- und Weiterbildungen, die öffentlich das Prädikat

 

DGAM anerkannte Aus- und Weiterbildung

benutzen dürfen

 

  1. die Aus/Weiterbildung differenziert  zwischen Anwendungen im Bereich der erlaubnispflichtigen Heilkunde und Anwendungen im freien Bereich bzw. der Gesundheitspraxis. Die Differenzierung muss auch inhaltlich zum Ausdruck kommen. Beispielsweise sollten praxisbezogene naturheilkundliche oder psychotherapeutische Themen denjenigen Teilnehmern vorbehalten sein, die im Heilbereich arbeiten oder arbeiten wollen. Die Differenzierung muss auf jeden Fall über eine rechtliche Information und das Vermitteln von äußerlichen Verhaltensweisen (Vorlagen für Rechtsbelehrungen usw, hinausgehen)
  2. die Aus/Weiterbildung geht entsprechend der Thematik ausführlich und praxisbezogen auf mögliche Risiken und Gefährdungen ein
  3. die Ausbilder/innen verfügen über eine fachliche, praktische und pädagogische Qualifikation
  4. die Ausbilder/innen stehen den Teilnehmer/innen auch außerhalb der Ausbildungszeiten und mindestens 6 Monate nach Beendigung der Ausbildung kostenfrei für Kurzberatungen in Bezug auf die Ausbildungserfahrungen zur Verfügung
  5. die Ausbilder/innen führen im Rahmen der Ausbildung keine Heilanwendungen (körperlicher oder psychotherapeutischer) Art durch, wenn dies nicht ausdrücklich Teil der Ausbildung ist und nicht ausdrücklich durch die Teilnehmer bestätigt wird
  6. die Ausbilder/innen anerkennen die ethischen Grundsätze humanistischer pädagogischer Arbeit: Akzeptanz der Autonomie des Klienten, jederzeit Übungen, Handlungen usw.. anzunehmen oder abzulehnen; Psychischer Druck oder  Stresserzeugung als pädagogischem Mittel wird nicht praktiziert und toleriert; verständliche Information der Teilnehmer über Ziele und Inhalte und insbesondere über mögliche Risiken der Ausbildung
  7. die Aus/Weiterbildung arbeitet mit fairen und den Gesetzen entsprechenden Verträgen (zum Beispiel: keine verbindliche Vorkasse; Rücktrittsmöglichkeiten mit minimalen Rücktrittskosten; Kostenangabe mit allen Nebenkosten)

 

Grundlage der Anerkennung sind ferner die Vorlage

    • des Aus/Weiterbildungskonzeptes mit den Stichworten zu den Inhalten der einzelnen Ausbildungsteile
    • der Aus/Weiterbildungsvereinbarung
    • Muster der Abschlusszertifikat
    • Beispiele für die aktuelle und zukünftige Werbung (Anzeigentexte, Internetauftritte usw..)

 

Die Anerkennung wird in der Regel durch den Leiter der DGAM Bildungsakademie erteilt.

Sie kann aus triftigen Gründen jederzeit aufgrund von Nichterfüllung der oben genannten Kriterien und nach ausführlichen Gesprächen zurückgenommen werden. Bei Zurücknahme muss der Veranstalter die Hinweise auf die DGAM innerhalb von spätestens 4 Monaten zurücknehmen.

 

Die Anerkennung setzt die Mitgliedschaft der Einrichtung oder der Ausbilder/innen in der DGAM voraus

 

Die Aufwendungsgebühren betragen zur Zeit: 200,- Euro; sie entfällt, wenn parallel zur Anerkennung praktische Kooperationsprojekte, z.B. Kurse organisiert werden.

 

 

 


Anerkennungskriterien für DGAM – Reikilehrer/innen

 

Reikilehrer/innen  im Sinne dieser Richtlinie sind Menschen, die Reiki erfahrungen unterrichten und die Einweihungen in Reikigrade vornehmen.

 

Die Anerkennung bedeutet, daß der/die Lehrer/in diese Anerkennung verwenden kann unter Hinweis oder mit Veröffentlichung auf die unten genannten Kriterien. Wir werden entsprechende Prospekte herausgeben.

 

Die Anerkennung wird praktisch durch die DGAM GP Ausbildungsdozenten/innen / Regionalleiter/innen erteilt. (Gerhard, Michael, Ilona, Cornelia, Brigitte)

Wir führen eine Liste der anerkannten Reikilehrer/innen und stimmen auch unsere Erfahrungen ab

Der Eintrag / die Anerkennung setzt die DGAM Mitgliedschaft voraus und kostet 20,- Euro (das sind die Verwaltungskosten) – für BfG Mitglieder ist das Verfahren kostenfrei.

Praktisch wird eine Anerkennung immer in persönlicher Rücksprache bzw. Kennenlernen erfolgen.

 

Normalerweise sollten die Reikilehrer/innen mindestens an grundlegenden GP Kursen teilgenommen haben. Natürlich sind auch besondere Kurse usw. möglich.

 

Bei Unklarheiten und Streit usw. hat der Vorstand das sogenannte letzte Wort.

Die Anerkennung kann auch entzogen werden. Dies kann nur durch mind. Drei Anerkennungsberechtigte gemeinsam erfolgen – und selbstverständlich nur nach Rücksprache mit den Betroffenen.

Die Richtlinien:

DGAM anerkannte Reikilehrer/innen

-          Bereiten Reikischüler/innen auf Einweihungen vor, führen diese Einweihungen durch und begleiten die Erfahrungen nach der Einweihung.

Zur Vorbereitung gehören Gespräche und/oder Kurse bzw. Unterricht.

Zur Vorbereitung gehören immer Reikierfahrungen. D.h. niemand wird eingeweiht, der nicht zuvor Reiki erlebt hat.

Zum Begleiten nach der Einweihung gehört, daß freiwillige Nachbesprechungen bzw. Erfahrungsaustausch angeboten werden – diese sollten auf Wunsch der Eingeweihten auch persönlich sein (kein Gruppenteilnahmezwang)

-          Lassen zwischen den einzelnen Einweihungen in der Regel eine Zeit von 6 Monaten. Kürzere Zeiten bedürfen einer besonderen Begründung.

-          gehen in den Vorbereitungen und den Einweihungen auf die Unterschiede in den Anwendungsrichtungen des Reiki ein. Die Anwendungsbereiche sind: Reiki Entspannung/Vitalität; Reiki persönliches Wachstum und/oder spirituelle Entwicklung; Reiki Heilenergie-Praxis

Konkret bedeutet das in der Vorbereitung: Nach Möglichkeit sollten HP und andere Heiler/innen nicht mit Nicht HP zusammen vorbereitet werden. Wenn es aus praktischen Gründen unvermeidlich ist, muß im Unterricht klar differenziert werden. Diese Differenzierung soll positiv sein, d.h. es soll dargestellt werden, wie sich die Anwendungen positiv unterscheiden. Ein einfacher Hinweis auf das HP im Unterschied zu GP oder auf die Gesetzeslage reicht nicht aus.

Konkret bedeutet das bei den Einweihungen: Für Nichtheilpraktiker kommt Heilen als Begriff nicht vor! (Zum Beispiel wird außerhalb der Heilberufe kein (Fernheil-)symbol vermittelt, sondern z.B. ein Symbol zum Kontakt über Raum und Zeit)

 

-          Gehen offen und klar auf  mögliche Gefährdungen ein, insbesondere auf psychische Probleme, die im Kontext von Einweihungen aktiv werden können

-          Treten in der Öffentlichkeit klar und ohne Übertreibungen auf. Sie respektieren andere Reikiformen und sie fördern den Respekt vor den immer einmaligen und besonderen Beziehungen, die zwischen Menschen in einem gemeinsamen Energiefeld entstehen.

-          Haben Kompetenzen in der Gesprächsführung bzw. in der Pädagogik  um nichtdirektiv und offen Menschen neue Erfahrungen vermitteln zu können

-          In Bezug auf die Geschäftsform gilt das, was für alle GP gilt. Keine Vorkasse; klare Preisangaben, auch für die weiteren angebotenen Nachbesprechungen, Einweihungen usw..keine Langzeitbindung in Form z.B. von Verträgen über mehrere Einweihungen oder mehrere Reikianwendungen; keine Vermischung von pers. Beziehungen und Praxis; Schweigepflicht; Rücktritt ohne Honorarzahlungen möglich (diese Formen sind für uns normal und werden vermutlich auch Gesetz).

-          Bei Konflikten mit Reikischüler/innen besteht grundsätzliches Einverständnis darin, auf Wunsch der Reikischüler/innen an einem Gespräch mit anderen DGAM Dozenten/innen zu treffen. (dies dient der annehmenden Vermittlungsbemühung, es ist keine Schiedsstelle oder dergleichen)

 

 

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