Berufsstatus und Recht

Unsere Ausbildungen und unsere Praxisbetreuung sichern eine juristisch klar definierte Praxis ab, die sich deutlich von den Heilbereichen abgrenzt. Als Gesundheitspraktiker/in (BfG) arbeiten Sie frei und benötigen keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Unsere Berufsordnung ist von vielen Gesundheitsämtern und anderen Behörden positiv akzeptiert. Bisher haben Praktiker/innen, die entsprechend der Ausbildung und Berufsordnung arbeiten, keine negativen Erfahrungen mit Behörden oder Verbänden machen müssen.

Die meisten Gesundheitspraktiker/innen BfG arbeiten freiberuflich. Der finanzamtliche Status ist der von freien Dozenten/innen und Pädagogen/innen

Kombinationen und Zusammenarbeit mit anderen Gesundheits- und Heilberufen sind möglich und werden vermehrt aufgebaut, auch mit ärztlichen Berufen.

Sie können in allen dafür geeigneten Räumen ohne Auflagen arbeiten, auch in der eigenen Wohnung

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