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Der Berufsverband für GesundheitspraxisDGAM - Sinn und Zweck

Der Berufsverband für GesundheitspraxisDGAM (BfG) ist eine eigenständige Teilorganisation der DGAM.

Der Berufsverband

  • unterstützt seine Mitglieder in allen Praxisfragen.
  • er vertritt den Beruf gegenüber Behörden und in der Öffentlichkeit.
  • organisiert die kontinuierliche Weiterentwicklung erfolgreicher Praxiswege.
  • kooperiert mit Vereinen und Ausbildungsinstituten und anderen Serviceanbietern (z.B. Versicherungen).

Die Mitgliedschaft im BfG setzt die Anerkennung als GesundheitspraktikerInDGAM voraus.

Die Anerkennung erfolgt nach der Teilnahme an Kursen, in denen die Berufsordnung und die besonderen Ziele und Praktiken der GesundheitspraxisDGAM vermittelt werden. Die Kurse schließen mit der Beurkundung für den Berufstitel GesundheitspraktikerIn DGAM ab.

Zu den Leistungen des BfG gehören

  • Kostenfreie Aufnahme im Internet-Mitglieder-Praxis Verzeichnis
  • Verbandszeitschrift 'Gesundheit beginnt mit Genießen'
  • Kostenfreie Grundberatung zu beruflichen und gesundheitlichen Fragen
  • Kostenfreie rechtliche Überprüfung der Werbung
  • Kostenfreie Handbücher zur Gesundheitspraxis (mit Aktualisierungen z.B. bei Gesetzesänderungen)
  • Persönliche supervidierende Beratung für Werbung, Praxisentwicklung und für herausfordernden Situationen
  • Zugang zum Mitgliederforum und Mitgliederservice
  • Auf Wunsch Stempel, DGAM Logo
  • Unterstützen regionaler Projekte in der Öffentlichkeit               

Der Jahresbeitrag beträgt 92€, Auszubildende, Mitglieder im Praxisaufbau, Paare und Mitglieder anderer Berufsverbände auf Anfrage 46€.

Der BfG Beitrag schließt die Mitgliedschaft in der DGAM ein. 

Mitgliedsantrag BfG zur Ansicht und zum Herunterladen als PDF-Formular: BfG-Mitgliedsantrag.


Der Berufsverband für GesundheitspraxisDGAM - Berufsordnung

Für die durch die DGAM/BfG anerkannten GesundheitspraktikerInnenDGAM.

1. Allgemeine Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung

Die Aufgabe der GesundheitspraktikerInnenDGAM ist, Menschen in ihrer individuellen Gesundheitskompetenz zu fördern.

Gesundheitskompetenz wird durch drei Fähigkeitsbereiche definiert:

  • Genuss und Glück in relativer Unabhängigkeit von materiellen und körperlichen Voraussetzungen empfinden zu können.
  • Selbstbewusstsein und Selbstverwirklichung in der dynamischen Balance von persönlichen Begabungen und realistischen Möglichkeiten zu entwickeln.
  • Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit, für soziale Gerechtigkeit und ökologische Fließgleichgewichte übernehmen zu können.

Wissenschaftliche Grundlage für den ersten Fähigkeitsbereich sind unter anderem die neurobiologischen Forschungsergebnisse zur Bedeutung der Genuss- und Glückserfahrung für die psychische und körperliche Gesundheit. Ferner die Nachweise über die gesundheitsfördernde Bedeutung aktiver Entspannung.

Wissenschaftliche Grundlage für den zweiten Fähigkeitsbereich sind die Forschungsergebnisse der Lern- und Entwicklungspsychologie, die Selbstverwirklichung im Rahmen der bewusst erlebten Möglichkeiten als Schlüsselerfahrung für psychosoziale Gesundheit belegen.

Der dritte Fähigkeitsbereich ergibt sich aus den beiden anderen und sollte auf diesen aufbauen.

GesundheitspraktikerInnenDGAM sind in folgenden Arbeitsbereichen tätig:

Sie bieten Einzel- und Gruppenarbeit zur Entspannung, zur allgemeinen Stärkung und Vitalisierung, zum Wohlfühlen, zu Wellness und zu bewusstem Sinnenerleben an. Sie arbeiten hierbei mit manuellen Methoden (z. B. Entspannungsmassagen), mit energetischen Methoden (z. B. energetische Balance-Techniken), mit übenden Verfahren (z. B. mentale und körperliche Lernsysteme) und mit Unterstützung entspannender und belebender Mittel (z. B. Öle, Farbkarten, Düfte) und Geräte.

Sie leiten Kurse und Einzelarbeit zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbsterfahrung. Sie wenden hierbei Methoden an, die geeignet sind, festgefahrene Muster im Denken, Fühlen und Erleben in Bewegung zu bringen und neue Erfahrungen schrittweise in Verbindung mit dem Gefühl von Sicherheit zu gewinnen (z. B.: körperliche Übungen, besondere Entspannungsformen, Phantasiearbeit, intensivierende Sinneserlebnisse, Meditative Arbeit u. a.).

Sie unterrichten die Selbstanwendung von Methoden der Entspannung und körperlich/geistigen Entwicklung in die Theorie und Praxis. Dies können Methoden aus allen Bereichen der Gesundheitsarbeit, der Volksheilkunde, des gesundheitsförderndes Sportes, des Wellness usw. sein.

Sie beraten bei allgemeinen und speziellen Lebensproblemen insoweit Themen der Gesundheit (im Sinne der oben genannten Sichtweise) betroffen sind. Sie wenden hierbei Methoden der beratenden, klientenorientierten Gesprächsführung an.

2. Unterschiede zu und Gemeinsamkeiten mit anderen Berufen

Die Unterschiede zu HeilpraktikerInnen, GeistheilerInnen und anderen Heilberufen:

In den Heilberufen ist der Anlass der Arbeitsbeziehung Leiden, Krankheit, Schmerzen oder das Interesse an Vorsorge. Bei Gesundheitspraktiker/innen sind Anlässe der Arbeitsbeziehung der Wunsch nach Entspannung und Vitalität oder nach Selbsterfahrung und Bildung.

In den Heilberufen ist die Diagnose der Ursachen notwendiger Bestandteil der Praxis. GesundheitspraktikerInnenDGAM erfragen oder untersuchen die Interessen, die Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie erstellen keine ursächlichen Diagnosen.

In den Heilberufen gibt es die Rolle der PatientenInnen und der BehandlerInnen. GesundheitspraktikerInnenDGAM bieten ihre Arbeit KundInnen, KlientInnen oder ggf. SchülerInnen bzw. (Kurs-)TeilnehmerInnen an.

In den Heilberufen wird behandelt und die Behandlung ist abgeschlossen, wenn Heilung oder ein mögliches linderndes Ziel erreicht ist. GesundheitspraktikerInnenDGAM wenden Methoden oder Techniken an. Sie bieten grundsätzlich Arbeits- und Erlebniseinheiten an, die jederzeit auf Wunsch der Kunden beendet werden können.

Im Rahmen der Geistheilung, die laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch ohne HP-Zulassung erlaubnisfrei möglich ist, liegt der Sinn der rituellen oder seelsorgerischen bzw. spirituellen Handlung im Behandeln oder im Stärken von Selbstheilungskräften. Wenn GesundheitspraktikerInnenDGAM spirituell arbeiten liegt der Sinn ihrer Arbeit im Stärken der allgemein vitalisierenden Kräfte oder in einer bewusstseinserweiternden Arbeit.

Beziehungen zu ähnlichen Tätigkeitsbereichen:

Gesundheits-, Lebens-, Stil-, Ernährungs-, Energie-BeraterInnen und psychologische BeraterInnen

Beratung kann in den verschiedenen Formen und zu unterschiedlichen Themen zur Arbeit von GesundheitspraktikerInnenDGAM gehören. GesundheitspraktikerInnenDGAM unterscheiden hierbei deutlich zwischen informativer Beratung und klientenorientierter Gesprächsführung im Sinne des Erarbeitens eines Themas oder der angeleiteten Selbsterfahrung (die keine Beratung mehr darstellt, sondern eine pädagogische Arbeitsbeziehung voraussetzt).

Gesundheitspädagogen/-innen - Gesundheitsanimation

In der Regel werden hier einzelne, meist medizinisch ausgerichtete Vorsorgemethoden oder Rehabilitationshilfen unterrichtet. Dies kann ein Aspekt der Arbeit von GesundheitspraktikerInnenDGAM sein, speziell wenn entsprechende Ausbildungen vorliegen. Insgesamt ist das Arbeitsspektrum der GesundheitspraktikerInnenDGAM jedoch breiter angelegt und das erfahrende Lernen hat Vorrang vor einem direkten Vorsorge- und Rehabilitationseffekt.

TrainerIn oder LehrerIn für Entspannung, Wellness, Fittness, Balance, mentale Kompetenz usw.

Diese Berufe betonen Einzelaspekte (Entspannung, Wellness usw.); GesundheitspraktikerInnenDGAM nehmen in Anspruch, die Einzelaspekte in Bezug auf eine gesundheitliche Zielsetzung umzusetzen. Wobei, wie oben erläutert, Gesundheit als eine eigenständige individuelle Fähigkeit angesehen wird, die gesundheitspraktisch unterrichtet werden kann.

Beziehungen zu besonderen Methoden

Einzelmethoden zur Körpererfahrung, Spiritualität, Naturerfahrung, Selbstheilung u. a. (z. B. posturale Integration, Rebirthing, Schamanistische Arbeit und andere kulturell-rituelle Verfahren) - insoweit diese Methodenanwendungen primär Problem- oder konfliktaufdeckende und kathartische Arbeitsformen verwenden, die den entsprechenden Theorie- und Erklärungsmodellen folgen, gehören sie in den Bereich der (psychotherapeutischen) Heilpraxis. GesundheitspraktikerInnenDGAM können Elemente und Einzeltechniken aus den verschiedenen Methoden benutzen, um Anregungen für Selbsterfahrung und Persönlichkeitsbildung zu strukturieren. Jede Methoden- oder Technikanwendung wird bei GesundheitspraktikerInnenDGAM immer den Charakter von Anregung und offener, spielerischer Erfahrung haben. Ein Beenden der Erfahrung ist jederzeit ohne Probleme (körperlicher oder psychologischer Art) möglich.

Spirituelle Pädagogik, spirituelle LehrerIn

Diese Berufsrichtungen stellen einzelne Erfahrungsformen und Systeme aus dem religiösen und spirituell-psychologischem Bereich in den Mittelpunkt der Arbeit. GesundheitspraktikerInnenDGAM werden spirituelle Erfahrungen und religiöse Themen und Lebens-Sinnfragen immer fördern, da Sinnerfahrung und Glaubensverankerung wesentliche Grundlage von Gesundheit und Gesundheitskompetenz sind. Sie bieten ihren TeilnehmerInnen die Möglichkeit, verschiedene spirituelle und religiöse Dimensionen und Systeme kennenzulernen. Die Offenheit der Arbeit ist für GesundheitspraktikerInnenDGAM unter diesem Aspekt von besonderer Bedeutung. Der Verband wird Kriterien entwickeln und anwenden, um manipulative, suggestiv-religiöse Methoden zu erkennen und kritisch mit ihnen umzugehen.

KinesiologeIn, ShiatsupraktikerIn, Aquabalance-PraktikerIn u.ä.

In diesen Berufen, die überwiegend auch von eigenen Berufsverbänden getragen werden, bilden die entsprechenden Methoden als Unterrichtsgegenstand oder als Behandlungsmedium den tragenden Kern der Arbeit. Sind die Methoden Teil einer Behandlung und wird entsprechend mit diagnostischen Verfahren gearbeitet, so gehören sie in den Bereich der Heilberufe. Für GesundheitspraktikerInnenDGAM können viele Methoden Medien der Arbeit sein. Der Berufsverband spricht für einzelne Methoden Anerkennungen aus. Beispielsweise Aqua-Balance GesundheitspraktikerInDGAM, Kinesiologische GesundheitspraktikerInDGAM, Shendo-Shiatsu GesundheitspraktikerInDGAM usw. Dieser Anerkennung liegt immer eine besondere Ausbildungsordnung zugrunde, in der die gesundheitspraktische Anwendung der genannten Methoden im Bereich der Entspannung/Vitalisierung und/oder dem der Persönlichkeitsbildung festgelegt und beschrieben wird.

3. Die Arbeitsformen

GesundheitspraktikerInnenDGAM sind überwiegend freiberuflich tätig. Die Freiberuflichkeit ergibt sich aus der pädagogischen Grundlage des Berufes. GesundheitspraktikerInnenDGAM bieten geistige und praktisch-pädagogische Dienstleistungen an.
Auch Anstellungen bei Ärzten, Heilpraktikern, in Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens sind möglich.

Sie arbeiten

  • in der eigenen Praxis,
  • in der Gesundheitsvorsorge und -beratung, - als KursleiterInnen und ReferentInnen,
  • in Kooperationsgemeinschaften mit Ärzten, Heilpraktikern, Reha-Einrichtungen und so weiter,
  • in der Weiterbildung bei Vereinen und Bildungsträgern- in pädagogischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern- in der Kunst, im Sport und vor allem im Freizeitbereich.

GesundheitspraktikerInnenDGAM bieten in der Regel Einzel- und Gruppenarbeit an.

4. Berufsanforderungen und Berufspflichten

4. 1. Allgemeine Praxisanforderungen

GesundheitspraktikerInnenDGAM verpflichten sich, ihr Können und Wissen in den Dienst der Gesundheitskompetenzen ihrer KlientInnen und TeilnehmerInnen zu stellen.
Sie sind verpflichtet ihre Fähigkeiten und Methoden beständig daraufhin zu überprüfen und zu verändern, dass sie ein Maximum an Eigenaktivität der KlientInnen ermöglichen.

GesundheitspraktikerInnenDGAM akzeptieren Zweifel und Widerstände der KlientInnen. Grundsätzlich arbeiten sie nicht mit Widerständen und Zweifel oder gar gegen sie. Gesundheitspraxis arbeitet nicht mit konfliktaufdeckenden oder konfliktprovozierenden Methoden.

Tauchen Hinweise auf Krankheiten körperlicher oder psychologischer Art auf, so wird grundsätzlich auf die Behandlung durch heilkundige Fachleute verwiesen.

GesundheitspraktikerInnenDGAM sind verpflichtet, sich über mögliche Gefährdungen und Nebenwirkungen ihrer Methoden zu informieren und hierüber ihre Klienten/innen aufzuklären.

GesundheitspraktikerInnenDGAM unterliegen der Schweigepflicht.

Der allgemeine Ablauf der Arbeit folgt folgenden Grundsätzen:

Die Zusammenarbeit zwischen KlientIn und GesundheitspraktikerInDGAM erfolgt schrittweise, in einzelnen Arbeitseinheiten (Lernsequenzen). Arbeitsverträge über mehr als ca. 10 Einzelstunden oder 10 Kurstage sind zu unterlassen bzw. in kleinere Vertragsphasen aufzuteilen. Zu Beginn einer Arbeitssequenz werden Fragen oder Themen formuliert und es werden die Wege bzw. konkreten Formen beschrieben, mit denen diese Themen erkundet werden sollen. Ferner wird festgelegt bzw. besprochen: Die Eigenverantwortung der Klienten/-innen, die finanzielle Regelung, Dauer, Bedingungen der Beendigung der Zusammenarbeit, Klarstellung der Erfahrungsarbeit im Unterschied zur Heilarbeit, Hinweis auf mögliche Gefährdungen.
Nach jeder Erfahrungssequenz besteht die Möglichkeit des Gespräches.

Entgelte für Leistungen

GesundheitspraktikeIinnenDGAM erhalten für Ihre Leistungen ein Honorar von KlientInnen und ggf. Kostenersatz für Sachaufwendungen. Das Honorar ist grundsätzlich nach einer Sitzung, Anwendung oder Gruppenarbeit zu erheben. Vorauszahlungen in der Einzelarbeit sind untersagt. In der Gruppenarbeit ist Anzahlung aus finanzpraktischen Gründen erlaubt. Allerdings ist auf die prinzipielle Rücktrittsmöglichkeit hinzuweisen. Rücktrittsgebühren dürfen ausschließlich die Sachkosten (z. B. für Tagungshäuser usw.) betreffen. Die Höhe der Honorare sollte dem Zeit- und Leistungsumfang angemessen sein. Der BfG erarbeitet für bestimmte Leistungen differenzierte Rahmenempfehlungen.

4. 2. Werbung, Auftreten in der Öffentlichkeit und Kooperation

Berufstitel

Der vom Verband vergebene, urkundlich bestätigte Berufstitel lautet: GesundheitspraktikerInDGAM (möglich ist auch GesundheitspraktikerInBfG oder GesundheitspraktikerInBfG/DGAM.

Dieser Titel besagt, dass der/die PraktikerIn eine vom Verband anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat und den Richtlinien dieser Berufsordnung verpflichtet ist. Der/die PraktikerIn hat die Kompetenz, mit verschiedenen Einzelmethoden gesundheitspraktisch zu arbeiten.

In Kooperation mit Ausbildungsinstituten werden ebenfalls urkundlich bestätigt (Name der Methode) und GesundheitspraktikerInDGAM.

Dieser Titel besagt, dass die Praktiker/innen im Schwerpunkt mit der benannten Methode gesundheitspraktisch arbeiten. Die Methodenausbildung umfasste eine gesundheitspraktische Spezialisierung bzw. Erweiterung. Die Praktiker/innen sind der Berufsordnung der GesundheitspraktikerInnenDGAM verpflichtet.

In Kooperation mit Ausbildungsinstituten wird bei Bedarf zertifiziert: Name der Methode-PraktikerIn (anerkannt durch die DGAM bzw. den BfG).

Dieser Titel besagt, dass die Methodenausbildung die vom Verband enthaltenen gesundheitspraktischen Aspekte enthält und dass die Absolventen/-innen in den rechtlichen und praktischen Grundlagen der Gesundheitspraxis unterrichtet wurden. Die PraktikerInnen sind in der Regel nicht der Berufsordnung des BfG verpflichtet, sondern denen ihrer Methodik.

Werbung

GesundheitspraktikerInnenDGAM sind verpflichtet in ihrer Werbung, Klienteninformationen und sonstigen berufsbezogenen Veröffentlichungen folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Es ist eine allgemein (oder den angesprochenen Gruppen entsprechende) verständliche Sprache zu verwenden. Dies gilt auch für die Informationen zur Technik bzw. Methode.
  • Es muss zwischen unterschiedlichen Zielen differenziert werden, insbesondere zwischen Entspannung/Vitalität und Bildung/Selbsterfahrung.
  • Die Art der Arbeit ist genau anzugeben (z. B. Gruppenarbeit, Übungen, Anwendungen).
  • Die Angebote müssen der tatsächlichen Qualifikation und Ausbildung entsprechen und es dürfen keine unklaren Titel oder Ausbildungsverweise benutzt werden.
  • Es dürfen keine Heilversprechen oder besondere Hinweise auf Heilwirkungen zu Werbezwecken verwendet werden. Auch der Hinweis auf Selbstheilungskräfte ist zu unterlassen. Gleichzeitiges werben für heilende Tätigkeit, auch für Geistheilung und Gesundheitspraktischer Arbeit ist zu unterlassen.

In Klienteninformationen sind u. a. verbindlich aufzuführen:

  • Hinweise auf allgemeine oder (falls notwendig) spezielle Gefährdungen und Nebenwirkungen.
  • Die Wirkungsweise oder Funktionsweise der angewendeten Methoden.
  • Die genauen Kosten, ggf. einschließlich von Zusatz- oder Folgekosten.
  • Erläuterung der Rücktrittsbedingungen und der Möglichkeit des Beendens der Zusammenarbeit.

Im Rahmen der Aus- und Weiterbildungen der vom BfG anerkannten Bildungsträger werden Zertifikate mit genauen Ausbildungsinhalten mit folgenden Schwerpunkten vergeben:

GesundheitspraktikerInDGAM

  • für Entspannung und Vitalität
  • für Persönlichkeitsbildung und Selbsterfahrung
  • für meditative Persönlichkeitsbildung

Andere Kombinationen und die Verwendung sinnverwandter Begriffe sind möglich.

Interne und externe Kooperation

GesundheitspraktikerInnenDGAM können mit allen Berufen zusammenarbeiten. Hierbei bleibt ihre Eigenverantwortung für die gesundheitspraktische Arbeit unberührt.
GesundheitspraktikerInnenDGAM üben untereinander und auch gegenüber Mitglieder anderer Berufsgruppen eine von Respekt und Sachlichkeit getragene Kritik. Konflikte, die aus internen Uneinigkeiten und aus Nachrede entstehen werden vorrangig innerhalb des Verbandes mit Hilfe qualifizierter Mediatoren/-innen gelöst.

4. 3. Qualifikationsanforderungen

GesundheitspraktikerInnenDGAM haben in der Regel eine Berufsausbildung abgeschlossen und einige Jahre Berufserfahrung (Tätigkeiten als Mutter/Vater usw. gelten selbstverständlich als Beruf). Ein Mindestalter von 25 Jahren sollte gegeben sein. Die Ausbildung zum/zur GesundheitspraktikerInDGAM erfolgt durch eine vom BfG anerkannte Ausbildungseinrichtung oder durch den Besuch anderer Ausbildungen, die geeignet sind, das unten näher erläuterte Qualifikationsprofil zu vermitteln.

Die Ausbildungen umfassen in der Regel:

  • Ausbildungen in den Grundlagen und in der Praxis einzelner Methoden (Techniken), die für die Anwendungsbereiche Entspannung/Vitalität und/oder Persönlichkeitsbildung/Selbsterfahrung geeignet sind.
  • Eine besondere gesundheitspraktische Weiterbildung, die Fähigkeiten der kommunikativen Vermittlung, klientenorientiertes Arbeiten und Gesprächsführung vermittelt.
  • Gegebenenfalls verschiedene Weiterbildungen zur Vertiefung.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, im Rahmen der eigenen Aus- und Weiterbildung die in der folgenden Übersicht genannten Grundqualifikationen zu entwickeln und fortlaufend zu erweitern.

1. Anerkannte Mitglieder des BfG beherrschen die gesundheitspraktische Anwendungsfähigkeit mindestens einer Hauptmethode in den Bereichen: Entspannung/Vitalität und/oder Persönlichkeitsbildung und Selbsterfahrung.

Sie kennen die wissenschaftlichen Grundlagen ihrer Schwerpunktmethoden und die entsprechenden Theorien über die funktionalen Zusammenhänge. Sie können ihre Methoden alltagssprachlich vermitteln. Sie können erläutern, wie sie im Anwenden ihrer Methode Entspannung/Vitalität und/oder Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung unterstützen. Sie können erläutern, wie sie methodisch, das heißt in einzelnen konkreten Vorgehensweisen, Wissen und Fähigkeiten der Klienten/-innen aufgreifen, wie sie neue Erfahrungsmöglichkeiten anregen und wie sie diese mit dem Alltag der TeilnehmerInnen verbinden. Hierbei können sie auch darstellen, wie sie gegebenenfalls mit Heilungserwartungen und mit vorhandenen Leiden oder Problemen umgehen.

2. Anerkannte Mitglieder des BfG haben die Kompetenz, mögliche Gefährdungen, die im Kontext ihrer Arbeit entstehen können, einzuschätzen und damit umzugehen.

Sie können im Rahmen einer allgemeinen Kompetenz Hinweise für schwere Krankheiten oder Gefährdungen erkennen, die eine gesundheitspraktische Arbeit ausschließen und die eine vorherige oder begleitende Behandlung notwendig machen (z.B.: schwere psychische Störungen, Vermeiden ärztlicher Konsultationen aus Angst, Leichtfertigkeit mit schweren Krankheiten).
Sie sind in der Lage, besondere Gefährdungen, die bei der Anwendung ihrer Schwerpunktmethoden auftauchen können, einzuschätzen, zu erkennen und mit ihnen verantwortungsvoll umgehen.
Sie kennen die möglichen Nebenwirkungen ihrer Methoden, können diese darstellen und mit diesen verantwortungsvoll umgehen (z.B.: spezifische Gefährdungen oder auch seltene Reaktionen bei einzelnen Übungen oder Praktiken, aber auch die allgemeinen Wirkungszusammenhänge bei Entspannungsmethoden und bei sensitiven Erfahrungen).
Sie haben den Nachweis der Fähigkeiten in Erster Hilfe erbracht (und regelmäßig aktualisiert) und sind bewusst im Umgang mit psychischen Gefährdungssituationen.

3. Anerkannte Mitglieder des BfG haben Kompetenzen in der allgemeinen Lebens- und Gesundheitsberatung.

Sie besitzen Fähigkeiten in beratender, aktivierender und klientenorientierter Gesprächsführung und Kompetenz zur kritischen Informationsverarbeitung.
Sie haben Kenntnisse über Beratungsstellen und andere Angebote, die eine produktive Ergänzung zur eigenen Praxis darstellen.

4. Anerkannte Mitglieder des BfG bilden sich in den grundlegenden Fähigkeiten und Einstellungen kontinuierlich weiter aus, die für jede verantwortungsvolle Arbeit mit Menschen relevant sind.

Empathie und Distanzfähigkeit, Offenheit und Akzeptanz in Bezug auf Entscheidungen und Wege der Klienten/-innen, auch wenn diese sich von der eigenen Erfahrung unterscheiden.
Selbstkritischer Umgang mit Projektions- und Übertragungserfahrungen, die eine eigene psychische und existentielle Stabilität gewährleisten.
Kenntnisse der Gesetzeslage in Bezug auf Haftung, Werbung, Steuer u.a. zu aktualisieren, Kooperationsfähigkeit mit anderen Fachleuten.

4. 4. Das System der Qualifikationssicherung

Grundprinzipien

Das System der Qualifikationssicherung dient der Sicherheit der Klienten/-innen und TeilnehmerInnen und dem persönlichen Vergewissern der GesundheitspraktikerInnenDGAM über ihre eigenen Qualifikationsstandards.

Das System besteht aus folgenden Elementen:

  • Die Ausbildung, die in der Regel mit einer Prüfung zur Anerkennung als GesundheitspraktikerInDGAM abgeschlossen wird. Die Ausbildung findet bei durch den BfG/DGAM zertifizierten Ausbildungsträgern oder anerkannten Ausbildungsdozenten/-innen statt.
  • Dem Einhalten folgender Verbindlichkeiten: Mindestens eine Supervision oder supervidierende Weiterbildung pro Jahr (siehe Erläuterungen), fachlich-methodische Weiterbildungen in den eigenen Schwerpunktmethoden (näheres legen die Methodenverbände bzw. die entsprechenden Kommissionen des BfG fest).
  • Aktualisieren der Kenntnisse in erster Hilfe mindestens alle drei Jahre.
  • Je nach Schwerpunktmethode Aktualisieren der Kenntnisse und Fähigkeiten zu besonderen Gefährdungen, Nebenwirkungen und Praxisbesonderheiten (näheres legen die Methodenverbände bzw. die entsprechenden Kommissionen des BfG fest).
    Mindestens alle drei Jahre muss ein Praxisbericht einer Kommission des BfG vorgelegt werden (siehe Erläuterungen).
  • Die Vorlage der Nachweise zur Weiterbildung wird in einem Zertifikat bestätigt.

Erläuterung zur Supervision

Sinn der Supervision ist eine kontinuierliche Reflexion der eigenen Entwicklungen in der Praxis. Ihre besondere Aufgabe ist, die Sicherheit in Bezug auf mögliche Gefährdungen zu stärken und die Entwicklungsprozesse bewusst zu fördern, die eine Qualität der gesundheitspraktischen Arbeit erhöhen.
Inhalte der Supervision ist in der Regel ein Fallbericht. Thema sind die besonderen gesundheitspraktischen Aspekte (nicht die technisch-methodische Thematik). Supervisoren/-innen werden vom BfG benannt.
Der Umfang der Supervison sollte mindestens 1½ Stunden pro Jahr sein (eine Sitzung). Praxisentwicklungsberatungen bei anerkannten BeraterInnen sind gleichwertige Fortbildungen. Alternativ können supervidierende Weiterbildungen und Sonderseminare besucht werden. Ebenso werden die Wiederholung von Ausbildungseinheiten als Supervision anerkannt.

Zum Praxisbericht

Anerkannte GesundheitspraktikerInnenDGAM sollten grundsätzlich ihre Werbung und ggf. weitere Veröffentlichungen durch den Service des Verbandes auf die gesetzlich geforderte Klarheit der Angebote und Formulierungen überprüfen lassen.
Wenn dies nicht geschieht, gehört es zu den Verbindlichkeiten, mind. alle drei Jahre aktuelle Werbung oder Veröffentlichung (Klienteninformationen, Artikel u. ä.) vorzulegen und einen kurzen Einblick in die Praxisentwicklung zu geben. Insbesondere sind ggf. die Nachweise der Weiterbildungsverbindlichkeiten vorzulegen.

Verfahren bei Nichteinhaltung der Verbindlichkeiten

Der BfG benennt Mitglieder, in der Regel Ausbildungsdozenten/-innen, für die Kontrolle der Verbindlichkeiten. Diese Mitglieder sind einem besonderen Verhaltenscodex in Bezug auf Verschwiegenheit und Weitergabe von Praxisinformationen verpflichtet. Wird durch diese Mitglieder eine fortgesetzte Verletzung der Berufsordnung festgestellt, so wird zunächst die Situation in einem Gespräch mit den Praktikern erörtert und ein Plan zur Veränderung gemeinsam erarbeitet. Der Plan enthält auch verbindliche Zeitangaben. Bei wiederholten Verstößen schlägt die Mitgliederkommission dem Vorstand den Ausschluss des Mitgliedes vor. Der Vorstand wird dies nach einem weiteren Gespräch bzw. Regelungsversuch umsetzen (siehe Satzung).


Die BfG Berufsordnung für GesundheitspraktikerInnenDGAM als PDF-Datei zur Ansicht und zum herunterladen.

  • Der Beruf Gesundheitspraxis in der DGAM

    Der Beruf Gesundheitspraxis in der DGAM

    Einfach erklärt, systematisch erläutert,

    Berufsstatus, Recht und Perspektiven...

  • Wege zur Zertifizierung

    Wege zur Zertifizierung

    Für Praktikerinnen oder über Weiterbildung,

    Sinn der Zertifizierung,

    Prüfung - Selbstüberprüfung...

  • Der Berufsverband Gesundheitspraxis in der DGAM

    Der Berufsverband Gesundheitspraxis in der DGAM

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    • Wir über uns

      Wir über uns

      Wer und was und wofür und mit wem..

    • Gesundheitspraxis in der DGAM

      Gesundheitspraxis in der DGAM

      Der sinnenvoll sinnvolle Beruf..

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      Alternative Medizin

      Menschlicher werden..

    • Praxisfelder

      Praxisfelder

      Themenbereiche der Heil- und Gesundheitskultur..